Die Nachfolgeberatung besteht nicht nur aus der Entwicklung von Konzepten, Modellen und Verträgen sondern ist nachhaltige Begleitung bei der Umsetzung – und das kann dauern. Hierzu gehören in der Regel Umstrukturierungen unter Anwendung des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuerrechts. Hinzu kommen erbschafts- und erbschaftsteuerliche Gestaltungen.
Nachfolgend eine beispielhaften Aufzählung von Einzelleistungen: